Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, welches alle Immobilien, deren Eigentümer und Einschränkungen des Eigentums - sog. "dingliche Rechte", wie z.B. Grundschulden, Hypotheken, verzeichnet. Dies bedeutet, dass jedermann in das Grundbuch einsehen und den Eigentümer einer Immobilie ersehen kann. Das Grundbuch wird von jenem Bezirksgericht gefährt, in dessen Sprengel sich die Liegenschaft befindet. Es besteht aus Hauptbuch und Urkundensammlung. Das Hauptbuch wird jeweils für eine Katastralgemeinde angelegt, die mit der politischen Gemeinde nicht identisch sein muss. Ein Gerichtsbezirk umfasst regelmäßig eine größere Anzahl von Katastralgemeinden.
Ein kompletter Auszug aus dem Grundbuch besteht aus dem A-, dem B- und dem C-Blatt und enthält:
1. Das zuständige Grundbuch - Gericht und die Grundbuchsnummer
2. Einlagezahl - anhand dieser Zahl kann die Liegenschaft genau zugeordnet werden.
3. Tagebuchzahl zeigt wann eine Änderung dieses Grundbuchsteils vorgenommen wurde.
4. Abfragedatum - Aktualität des Auszuges.
5. A1-Blatt, spezifiziert die Liegenschaft genau. (Grundstücksnummer, Art und Größe der Flächen, Adresse)
6. A2-Blatt enthält Rechte wie Dienstbarkeiten, Wegrecht, Servitut, und öffentlich rechtliche Beschränkungen, z.B. Naturschutzgebiet.
7. B-Blatt auch Eigentumsblatt: Die Eigentümer der Liegenschaft werden mit den entsprechenden Anteilen ausgewiesen. z.B. 101/150 bedeutet: Der Eigentümer hält 101 von insgesamt 150 Anteilen, dies entspricht ca. 67% der Gesamtliegenschaft. Hier finden Sie auch Beschränkungen des Eigentums, wie z.B. ein Belastungs- und Veräußerungsverbot, ersichtlich. Ist z.B. ein Wohnrecht eingetragen, so gilt dies auch für den Käufer einer Liegenschaft weiter, d.h. der Inhaber dieses Rechts darf weiterhin auf der Liegenschaft wohnen, obwohl diese verkauft wurde.
8. C-Blatt auch Lastenblatt: Enthält Pfandrechte, Verbote, Dienstbarkeiten, Vorkaufsrechte u.a. Belastungen.
ACHTUNG: Nicht alle Belastungen im Grundbuch gelten für die gesamte Liegenschaft